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Beflaggung

 

Die Beflaggung des Bürklisteges

Vollbeflaggung, 1 Flagge ZH, 5 x 5 m an folgenden Anlässen:
- Sechseläuten 
- Dies academicus 
- Tag der Arbeit 
- Züri Fäscht
- Bundesfeier
- Knabenschiessen
- Täglich von April bis Dezember während der Schifffahrtsaison. 

Individuelle Beflaggung (statt der Vollbeflaggung): an folgenden Anlässen:
- Internationaler Rotkreuztag
- Europatag
- Streetparade
- Zürcher Festspiele

Für die Beflaggung des Bürklisteges ist zuständig: Hochbaudepartement der Stadt Zürich, Immobilien-Bewirtschaftung. Massgebend für die Beflaggung ist das Beflaggungsreglement vom 29. 06.2005.

Quelle: www3.stzh.ch